AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von TCR Reinigungstechnik

1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erklärt sich durch die Auftragserteilung mit diesen in vollem Umfange einverstanden.
Anderslautende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftliche anerkannt haben.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sie gelten nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Erteilung einer Rechnung an den Kunden ersetzt diese Bestätigung.

3. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab unserem Verkaufslager, ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll, Montage und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verbindlich ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis.

4. Lieferung
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.
Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Liefertermine kann nur unter der Voraussetzung ungestörter Abläufe übernommen werden. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebstörung, Streik, Aussperrung, behördlicher Maßnahmen und andere vorhergesehene Umstände bei uns oder unseren Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
Mit Verlassen des Betriebs oder mit der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über.

5. Beanstandungen
Rügen wegen Gewicht, Stückzahl, Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Feststellung, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Empfangsort durch schriftliche Anzeige mitgeteilt werden.
Mängel, die auch durch sofortiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

6. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Verjährungsfrist der Ansprüche des Käufers bei Mängeln beträgt 12 Monate, bei Verbrauchern 24 Monate, sie beginnt mit der Lieferung. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage bzw. Betrieb entgegen den technischen Leistungsdaten / Parametern in den Datenblättern, natürliche Abnutzung oder Verschleiß, insbesondere bei Teilen, die in Folge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung sowie dem Bestimmungszweck zuwider laufende oder sonstige artfremde Einflüsse. Im Falle einer Gewährleistung sind wir verpflichtet, ein mangelfreies Gerät oder mangelhafte Teile unentgeltlich nachzubessern oder durch ein taugliches Gerät oder taugliche Teile zu ersetzen. Die bemängelten Teile sind uns zurückzugeben. Führen Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig nicht zu einer Behebung des Mangels, so kann der Käufer bezüglich der mangelhaften Geräte die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Behebung von Mängeln durch den Käufer darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
Für Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden,
e) im Rahmen einer ausdrücklichen Garantiezusage
f) für Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei mittlerer Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten, danach tritt automatisch Verzug mit den damit verbundenen Rechtsfolgen ein. Bei Zahlung gewähren wir Skonto wie in der Auftragsbestätigung / Rechnung angegeben. Ein Skontoabzug wird nur anerkannt, wenn sämtliche der mit Skontoabzug den zu begleichenden Forderungen vorhergehenden Verbindlichkeiten abgedeckt sind. Eingehende Zahlungen werden ohne Rücksicht auf die Angaben des Käufers grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet. Die Zahlung mit Wechseln bedarf einer besonderen Vereinbarung, Schecks werden grundsätzlich nur erfüllungshalber angenommen.

8. Aufrechnung
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern.
Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner uns bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Der Käufer kann Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen, wenn ihr realisierbarer Wert 20% der zu sichernden Forderung übersteigt. Der Käufer tritt für den Fall der Weiterveräußerung auch sonstige Forderungen ab, die an die Stelle der Lieferung treten oder sonst hinsichtlich der Lieferung entstehen wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Verlust oder Zerstörung.

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Unkaufrechts.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Michelfeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeit. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Michelfeld. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt, vielmehr sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder weggefallenen Bedingung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall regelungsbedürftiger Lücken. Bei einem Verbrauchsgüterkauf im Sinne der §§ 474 ff BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf.